Ausbildung

Notwendige Unterlagen für den Führer­schein­antrag beim Straßen­­ver­­kehrs­­amt für alle Klassen

  • Personalausweis
  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Erste Hilfe Nachweis
Zusätzlich für BF 17:
  • Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17
  • Antragsformular für jede Begleitperson
  • Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten

Die entsprechenden Formulare bekommen Sie bei uns.

Führer­schein­­klasse B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Voraussetzung
Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF 17)

Führer­schein­­klasse B197

Die Ausbildung und Prüfung für die Kl. B auf einem Automatikfahrzeug absolvieren und trotzdem Schaltwagen fahren dürfen.
Die Voraussetzung hierfür ist während der Ausbildung eine Schulung von mindestens 10 Fahrstunden á 45 Minuten auf einem Schaltfahrzeug sowie in einer Testfahrt von 15 Minuten nachweisen, dass Sie mit einem Schaltwagen sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst umgehen können.
Weiterhin können Sie mit dieser Schulung (10 Fahrstunden, 15 minütige Testfahrt) auch eine im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl 78 (Automatikbeschränkung) tilgen und die Schlüsselzahl 197 eintragen lassen.

Voraussetzung
Für Bewerbende:

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF 17)
  • Zustimmung der Erziehungs­be­rechtigten

Für Begleitpersonen:

  • Vollendung des 30. Lebens­jahres
  • Besitz der Fahrer­laubnis­klasse B seit mindestens fünf Jahren
  • zum Zeitpunkt der Antrag­stellung nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrs­zentral­register
  • Kopie Führerschein

Führerschein mit 17

Begleitendes Fahren

Ziel des begleiteten Fahrens ist es, jungen Fahranfängerinnen und Fahranfängern durch erfahrene Begleitung vorausschauendes Fahren zu lehren. Bis zum Erreichen des 18. Geburtstages darf nur in Begleitung eines Erwachsenen gefahren werden.

Voraussetzung
Für Bewerbende:

  • Zustimmung der Erziehungs­be­rechtigten

Für Begleitpersonen:

  • Vollendung des 30. Lebens­jahres
  • Besitz der Fahrer­laubnis­klasse B seit mindestens fünf Jahren
  • zum Zeitpunkt der Antrag­stellung nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrs­zentral­register
  • Kopie Führerschein

Führerschein­klasse BE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, wenn sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt

Voraussetzung
Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF 17)

Führerscheinklasse B

Führer­schein­klasse L

Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger)

Voraussetzungen
Mindestalter:

  • 16 Jahre

Fahrer­laub­nis
Um­schreibung

Ausländische Fahr­er­laubnis

Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen, wenn sie einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Wenn weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, ist eine Umschreibung der Fahrberechtigung in eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich.

Längere Zeit nicht gefahren?

Sie haben einen Führerschein und sind längere Zeit nicht gefahren? Nutzen Sie unsere Service und fahren unter unserer Anleitung bis Sie das nötige Vertrauen wiedergefunden haben.

Führerschein­vor­bereitung mit Lern App

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